häufig gestellte Fragen

Begleitend zur Psychotherapie

Sowohl Neurofeedback als auch traumasensible Begleitung können parallel zu einer laufenden Psychotherapie eingesetzt werden. Diese ergänzenden Verfahren verfolgen unterschiedliche Ansätze, stehen jedoch nicht im Widerspruch zur psychotherapeutischen Arbeit – im Gegenteil:

Neurofeedback wirkt direkt auf die Regulation spezifischer Gehirnwellenmuster und kann so dabei helfen, emotionale Stabilität, Konzentration und Selbstregulation zu verbessern. Dadurch fällt es oft leichter, neue Einsichten, Denk- und Verhaltensmuster, die im Rahmen der Psychotherapie erarbeitet werden, im Alltag umzusetzen und dauerhaft zu verankern.

Auch die traumasensible Begleitung bietet unterstützende Impulse, insbesondere im Umgang mit belastenden Erfahrungen und emotionalen Zuständen. Sie orientiert sich achtsam an den individuellen Grenzen und Ressourcen und ergänzt die therapeutische Arbeit durch körperorientierte oder stabilisierende Methoden.

In enger Absprache mit Ihrerdeiner Psychotherapeutin oder Ihremdeinem Psychotherapeuten kann gemeinsam entschieden werden, in welcher Form diese ergänzenden Angebote sinnvoll und hilfreich eingesetzt werden können.

Überbrückung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Die Suche nach einem geeigneten Therapieplatz kann mitunter mit längeren Wartezeiten verbunden sein. Diese Zeit des Wartens stellt für viele Menschen eine zusätzliche Belastung dar – gerade dann, wenn bereits akute psychische oder psychosomatische Beschwerden vorliegen.

Um diese Übergangsphase sinnvoll zu nutzen und zu stabilisieren, kann eine traumasensible Begleitung und/oder der Einsatz von Neurofeedback eine wirksame Unterstützung bieten. Beide Angebote sind darauf ausgerichtet, Selbstregulation zu fördern, Symptome zu lindern und einen sichereren Umgang mit belastenden inneren Zuständen zu ermöglichen.

Diese unterstützenden Maßnahmen ersetzen keine Psychotherapie, können aber dabei helfen, Ressourcen zu stärken, emotionale Stabilität aufzubauen und so den Zeitraum bis zum Beginn einer regulären therapeutischen Behandlung konstruktiv zu gestalten.

Gerne bespreche ich mit Ihnen individuell, welche Form der Unterstützung in Ihrer aktuellen Lebenssituation hilfreich und sinnvoll sein kann.

 

Regelung zu Terminabsagen und Ausfallhonorar

Ich führe eine reine Terminpraxis, in der die für Sie reservierten Zeiten ausschließlich für Ihre individuelle Begleitung vorgesehen sind. Um einen verlässlichen und fairen Ablauf für alle Klient:innen zu gewährleisten, bitte ich Sie, vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginnabzusagen.

Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, muss ich Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen. Der Grund hierfür ist, dass kurzfristig frei gewordene Termine in der Regel nicht mehr neu vergeben werden können und somit ein wirtschaftlicher Ausfall entsteht.

Sollten Sie ohne vorherige Absage zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das volle Honorar für die geplante Sitzung fällig.

Ich bitte Sie für diese Regelung um Ihr Verständnis. Sie dient der gegenseitigen Verlässlichkeit und sichert die Kontinuität meiner Praxisarbeit.

Vertraulichkeit

Als beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Person unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Informationen, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Selbstverständlich behandle ich sämtliche Gesprächsinhalte mit höchster Vertraulichkeit.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form übermittelt wurden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt weder direkt noch indirekt – auch nicht innerhalb des beruflichen Umfelds –, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vor oder es besteht eine gesetzliche Offenbarungspflicht.

Der Schutz sensibler Daten und die Wahrung der persönlichen Integrität der betroffenen Personen haben für mich oberste Priorität. Diese Haltung ist für mich nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein ethischer Grundsatz meiner professionellen Arbeit.

Hinweis zur Abrechnung der Leistungen

Bitte beachten Sie, dass die von mir angebotenen Leistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung direkt und ausschließlich mit Ihnen als Privatperson. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie selbst begleichen. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich.

Ich weise Sie darauf hin, dass es in Ihrem persönlichen Interesse liegt, sich im Vorfeld gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob im Ausnahmefall eine (teilweise) Kostenübernahme möglich ist. Andernfalls tragen Sie die entstehenden Kosten vollständig selbst.

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Kristin Seidenzahl

99092 Erfurt
Asternweg 220